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   VG Schleswig, 17.05.2023 - 12 B 11/23   

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VG Schleswig, 17.05.2023 - 12 B 11/23 (https://dejure.org/2023,12122)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17.05.2023 - 12 B 11/23 (https://dejure.org/2023,12122)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17. Mai 2023 - 12 B 11/23 (https://dejure.org/2023,12122)
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  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

    Auszug aus VG Schleswig, 17.05.2023 - 12 B 11/23
    Ein Beamter hat schon grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung (BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 2 C 27.15 -, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn eine freie und besetzbare Beförderungsstelle vorhanden ist, die der Dienstherr im Zeitpunkt der Entscheidung über den Beförderungsantrag auch tatsächlich besetzen will und der Bewerber - im Sinne einer Ermessensreduzierung auf Null - der am besten geeignete Kandidat ist (BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 2 C 27.15 -, juris Rn. 27 m.w.N.).

    Sie erfolgt nicht in Wahrnehmung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten (BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 2 C 27.15 -, juris Rn. 34).

    Die organisatorische Entscheidungshoheit des Dienstherrn über die zeitliche Dimension der Stellenbesetzung wird somit - abgesehen von Missbrauchsfällen - nicht durch subjektive Rechtspositionen des Beamten eingeschränkt (BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 2 C 27.15 -, juris Rn. 35 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02

    Zur Besoldung des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts

    Auszug aus VG Schleswig, 17.05.2023 - 12 B 11/23
    Dem steht das Verbot rückwirkender Statusbegründungen oder -änderungen als allgemeiner beamtenrechtlicher Grundsatz entgegen, welches sich auch aus § 12 Abs. 2 Satz 2 BBG bzw. für Landesbeamten aus § 8 Abs. 4 BeamtStG ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 2 BvL 7/02 -, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.04.2010 - 5 LA 213/08 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 5 LA 213/08

    Rückwirkende Übertragung eines höherwertigen Amtes auf Zeit als

    Auszug aus VG Schleswig, 17.05.2023 - 12 B 11/23
    Dem steht das Verbot rückwirkender Statusbegründungen oder -änderungen als allgemeiner beamtenrechtlicher Grundsatz entgegen, welches sich auch aus § 12 Abs. 2 Satz 2 BBG bzw. für Landesbeamten aus § 8 Abs. 4 BeamtStG ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 2 BvL 7/02 -, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.04.2010 - 5 LA 213/08 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Schleswig, 17.05.2023 - 12 B 11/23
    Der Dienstherr darf den ausgewählten Bewerber indes erst ernennen, wenn feststeht, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung innerhalb angemessener Frist nicht gestellt wurde oder ein dahingehend gestellter Antrag aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keinen Erfolg hatte (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 31 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Schleswig, 17.05.2023 - 12 B 11/23
    Der um eine Beförderungsauswahl geführte Rechtsstreit erledigt sich grundsätzlich mit der endgültigen Besetzung der ausgeschriebenen Stelle (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 1 B 1301/18

    Ausnahmsweise Heranziehung von Hilfskriterien in einem beamtenrechtlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 17.05.2023 - 12 B 11/23
    Was die nachfolgende Zeit betrifft, ist dem jeweiligen Antragsteller zuzumuten, nach einer erneuten Auswahl- und Besetzungsentscheidung der für den Dienstherrn handelnden Stelle gegebenenfalls um weiteren vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (OVG Münster, Beschluss vom 19.03.2019 - 1 B 1301/18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von

    Auszug aus VG Schleswig, 17.05.2023 - 12 B 11/23
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1, Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 4, § 63 Abs. 2 GKG und beträgt ein Viertel der Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des angestrebten Amtes mit Ausnahme nicht ruhegehaltfähiger Zulagen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 21.10.2019 - 2 MB 3/19 -, juris Rn. 90 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 30.08.2022 - 12 B 42/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 17.05.2023 - 12 B 11/23
    Dem Antragsteller ist zuzumuten, die ihm schriftlich mitzuteilende Entscheidung des Antragsgegners über eine Stellenbesetzung abzuwarten und erst im Fall seines Unterlegens innerhalb der üblichen Zwei-Wochen-Frist rechtzeitig um gerichtlichen Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. Beschluss der Kammer vom 30.08.2022 - 12 B 42/22 -, juris Rn. 9).
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